Bd. I · Heft 03 · Mai 2026 Redaktion Spielraum ·
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Bildung · Mai 2026

DigitalPakt Schule 2019–2024: Bilanz nach fünf Jahren Bundes-Länder-Welle

Fünf Milliarden Euro, fünf Jahre, sechzehn Länder: Was der DigitalPakt der deutschen Schullandschaft tatsächlich gebracht hat — und worüber die Bilanz schweigt.

Wer in der deutschen Bildungspolitik der späten 2010er-Jahre eine Zäsur datieren möchte, kommt am 15. März 2019 schwer vorbei. An jenem Tag verabschiedete der Bundesrat die Grundgesetz-Änderung, die dem Bund erstmals eine direkte Mitfinanzierung kommunaler Schul-Infrastruktur erlaubte; auf ihrer Grundlage trat die Verwaltungsvereinbarung DigitalPakt Schule in Kraft, mit einem Bundes-Anteil von 5 Milliarden Euro und einem Länder-Anteil von 500 Millionen Euro. Fünf Jahre später, mit dem Auslaufen der ursprünglichen Förderperiode am 16. Mai 2024 und der anschliessenden Verlängerungs-Debatte, lässt sich eine Bilanz ziehen, die zwischen einer beachtlichen Mittel-Abrufquote und einer ernüchternden Wirkungs-Diagnose schwankt.

Vom föderalen Tabu zur Bundes-Welle

Bis 2019 galt die direkte Bundes-Finanzierung kommunaler Schulen als föderales Tabu. Die KMK, die Ständige Konferenz der Kultusminister:innen der Länder, hütete die Bildungs-Hoheit der Länder seit den 1950er-Jahren als Verfassungs-Gut, an dem nicht zu rühren sei. Dass die Grundgesetz-Änderung des Artikels 104c — ursprünglich 2016 bereits vorgeschlagen, dann jahrelang in den Vermittlungs-Ausschüssen verhandelt — schliesslich gelang, war die Folge zweier sich verstärkender Wellen: einer öffentlichen Wahrnehmung deutscher Schul-Digital-Rückstände im internationalen Vergleich, dokumentiert unter anderem durch die International Computer and Information Literacy Study (ICILS) 2013, in der deutsche Achtklässler:innen lediglich Mittelfeld erreichten; und einer kommunalen Investitions-Welle, die ohne Bundes-Mittel chronisch unterfinanziert geblieben wäre.

Die Verwaltungsvereinbarung sah ein dreistufiges Antrags-Verfahren vor. Schulträger, in der Regel Kommunen, mussten ein Medien-Entwicklungs-Konzept ihrer Schulen vorlegen, das durch die Länder-Behörden geprüft und freigegeben wurde. Auf dieser Grundlage konnten Mittel für drei Förder-Linien beantragt werden: erstens die digitale Infrastruktur (WLAN-Ausleuchtung, strukturierte Verkabelung, Server-Hardware, schulinterne Lehrer:innen-Endgeräte und Präsentations-Technik); zweitens digitale Endgeräte für Schüler:innen, allerdings zunächst gedeckelt auf einen kleinen Anteil der Gesamt-Mittel und nur dann förderfähig, wenn die Infrastruktur bereits stand; drittens Lernplattformen und schulgebundene digitale Lehr-Lern-Werkzeuge. Was bewusst nicht förderfähig war: dauerhafte Personal-Stellen, laufende Wartungs-Kosten und in den ersten beiden Jahren auch die Lehrkräfte-Fortbildung.

Abruf-Bilanz: 4,4 von 5 Milliarden

Stand der Abruf-Zahlen im Frühjahr 2024, kurz vor Auslaufen der ursprünglichen Förderperiode, belief sich der ausgezahlte Bundes-Anteil auf rund 4,4 Milliarden Euro, mithin etwa 87 Prozent der zugesagten Mittel. Damit verfehlte der DigitalPakt zwar die Vollausschöpfung, lag aber deutlich über der Befürchtung, die Bundes-Mittel würden mangels kommunaler Antrags-Kapazität liegen bleiben — eine Sorge, die in den ersten beiden Jahren der Förderperiode 2019 und 2020 berechtigt schien, als die Abruf-Quote bei lediglich rund einem Zehntel der jährlichen Tranche lag.

Der Abruf war regional höchst ungleich verteilt. Bayern, Sachsen und Baden-Württemberg riefen ihren Länder-Anteil weitestgehend ab; Berlin und Bremen blieben dauerhaft Schlusslicht, mit Abruf-Quoten, die zwischenzeitlich nur bei rund der Hälfte des Länder-Anteils lagen. Die Erklärung dafür ist verwaltungs-strukturell. In Bayern, mit seiner zentralisierten Schul-Verwaltung über das Staatsministerium für Unterricht und Kultus, konnten die Schulträger auf eine eingespielte Antrags-Routine und die landeseigene Lernplattform Mebis (im Einsatz seit 2012, im Frühjahr 2023 umbenannt in „ByCS — Bayern Cloud Schule”) zurückgreifen. In Stadtstaaten mit historisch schwachen Schul-Trägerstrukturen und chronischem Personal-Mangel in den Schul-Ämtern blieben Anträge dagegen liegen.

Innerhalb der Länder zeigte sich ein zweiter Bruch: zwischen wohlhabenden Kommunen mit starker IT-Verwaltung und ärmeren Kreisen, in denen ein einzelner Sachbearbeiter:innen-Wechsel im Schul-Amt die Antragsfähigkeit für Monate lahmlegen konnte. Eine Studie der Bertelsmann-Stiftung („Schul-IT im Föderalismus”, Gütersloh 2023) dokumentierte exemplarisch, dass in einer norddeutschen Vergleichs-Stichprobe die Pro-Schüler:in-Investition zwischen den ärmsten und reichsten Kreisen um den Faktor drei differierte — bei nominell gleichem Förder-Rahmen.

Was angekommen ist — und was nicht

Die nüchterne Erfolgs-Geschichte des DigitalPakts handelt von Infrastruktur. WLAN-Ausleuchtung deutscher Schulen, die 2018 nach Schätzungen des Deutschen Städtetags in rund 60 Prozent der Schul-Gebäude lückenhaft war, gilt Stand 2025 in der grossen Mehrzahl der allgemeinbildenden und beruflichen Schulen als gesichert; in einer Erhebung des Forsa-Instituts für die Vodafone-Stiftung (2024) gaben rund 84 Prozent der befragten Schulleitungen an, in der überwiegenden Mehrzahl der Räume über belastbares WLAN zu verfügen. Strukturierte Verkabelung, Präsentations-Technik und Lehrer:innen-Endgeräte sind in die Schul-Welt gewandert; die Pandemie-Jahre 2020 und 2021 wirkten dabei als unfreiwilliger Beschleuniger, der die ursprünglich für längere Zeiträume kalkulierten Investitionen in deutlich engere Fenster komprimierte.

Die Schüler:innen-Endgeräte-Linie blieb hinter der Infrastruktur-Linie zurück. Die ursprüngliche Verwaltungsvereinbarung sah Endgeräte nur als nachrangige Förder-Klasse vor; erst durch das Sofort-Ausstattungs-Programm vom Sommer 2020 (eine Pandemie-Reaktion in Höhe von 500 Millionen Euro Bundes-Mittel) und das Lehrkräfte-Endgeräte-Programm Anfang 2021 (weitere 500 Millionen Euro) wurden diese Linien substantiell aufgebaut. Eins-zu-eins-Ausstattungen mit Tablets oder Notebooks blieben Stand 2024 dennoch die Ausnahme; nach Schätzungen der KMK-Bildungs-Trend-Studie 2025 verfügten lediglich rund 35 Prozent der Sekundarstufe-I-Klassen in Deutschland über eine geräte-gestützte Eins-zu-eins-Lern-Architektur.

Die dritte Linie, Lernplattformen und schulgebundene Software, war die heterogenste. Während Bayern auf Mebis/ByCS setzte und Schleswig-Holstein mit der Itslearning-Plattform eine zentrale Länder-Lösung wählte, blieb die LMS-Welt in vielen Ländern fragmentiert: Moodle-Instanzen einzelner Schulen, Microsoft Teams als faktischer Standard in vielen Pandemie-Schulen, IServ als verbreitetes deutsches Schul-Server-System. Eine länder-übergreifende Interoperabilität — Schüler:innen-Wechsel zwischen Schulen mit Lern-Pfad-Mitnahme — blieb Wunsch.

Was systematisch fehlt: Lehrkräfte-Fortbildung

Die nüchterne Schwächen-Diagnose des DigitalPakts richtet sich auf die Lehrkräfte-Fortbildung. Eine Schul-Tafel mit Touchscreen-Funktion in einem Klassenzimmer steht still, wenn die Lehrer:innen sie nicht zu bedienen wüssten; eine Lern-Plattform liefere keine pädagogische Wende, solange sie als digitale Ablage für Arbeitsblätter genutzt werde, die ebenso gut als PDF-Mail verschickt werden könnten. Die ursprüngliche Verwaltungsvereinbarung 2019 hatte die Fortbildungs-Linie bewusst aussen vor gelassen, weil sie als Länder-Aufgabe gelte und nicht als Investitions-Förderung im Sinne des Artikels 104c. Die Folge: Die Hardware kam, die Pädagogik blieb teilweise zurück.

Die KMK reagierte 2021 mit der Aktualisierung ihrer Strategie „Bildung in der digitalen Welt”, die ursprünglich 2016 verabschiedet worden war. Sechs Kompetenz-Bereiche bilden den curricularen Rahmen: Suchen, Verarbeiten und Aufbewahren; Kommunizieren und Kooperieren; Produzieren und Präsentieren; Schützen und sicher Agieren; Problemlösen und Handeln; Analysieren und Reflektieren. Die Anschluss-Strategie „Lehren und Lernen in der digitalen Welt” vom Dezember 2021 ergänzte die Lehrer:innen-Bildungs-Perspektive. Doch die Verbindlichkeit dieser Rahmen-Papiere für die einzelnen Länder-Curricula blieb schwach; eine Studie der Universität Augsburg um Klaus Bredl (2024) zeigte exemplarisch, dass die Übersetzung der KMK-Kompetenz-Bereiche in konkrete Schul-Curricula zwischen den Ländern um Jahre differiere.

DigitalPakt 2.0 — die Verlängerungs-Klassik

Im Frühjahr 2024 verständigten sich Bund und Länder grundsätzlich auf eine Verlängerung. Der DigitalPakt 2.0, dessen Eckpunkte im Dezember 2024 verabschiedet wurden, sieht eine Laufzeit bis 2030 vor und korrigiert die Webfehler der ersten Welle in drei Punkten. Erstens werden Wartungs- und Betriebs-Kosten erstmals förderfähig, ein Eingeständnis, dass die einmalige Investitions-Logik der ersten Phase die laufende Sicher-Stellung der Infrastruktur nicht trägt. Zweitens werden Lehrkräfte-Fortbildung und schulinterne Multiplikator:innen-Stellen in begrenztem Umfang aus Bundes-Mitteln kofinanzierbar; ein Tabubruch gegenüber 2019, der durch die föderale Reform-Notwendigkeit gerechtfertigt wird. Drittens werden Eins-zu-eins-Endgeräte-Programme grundsätzlich gleichberechtigt zur Infrastruktur-Förderung gestellt.

Das Gesamt-Volumen ist Gegenstand fortlaufender Verhandlung; Stand Frühjahr 2026 liegt die Erwartung bei rund 5 Milliarden Euro Bundes-Anteil für die ersten sechs Jahre, mit einer Anschluss-Option für die Restlaufzeit bis 2034. Die Länder ihrerseits haben zugesagt, ihren Eigen-Anteil auf rund 1,25 Milliarden Euro zu verdoppeln. Ob diese Welle Pädagogik und nicht nur Hardware in die Schulen tragen werde, hänge wesentlich davon ab, ob die Fortbildungs-Linie verlässlich finanziert werde — und ob die Länder ihre Bildungs-Hoheit gegen die Hoffnung auf bundesweite Standard-Lösungen behaupten oder lockern.

Vergleich: Österreich und Schweiz

In der Vergleichs-Perspektive lohnt der Blick in die DACH-Nachbarschaft. Österreich startete 2021 mit der Geräte-Initiative des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung (BMBWF), die für die fünfte bis achte Schulstufe Tablets oder Notebooks für Schüler:innen zu reduziertem Eigen-Anteil bereitstellt. Stand Schuljahr 2024/25 hatten nach BMBWF-Angaben rund 250.000 Schüler:innen ein Gerät über die Initiative bezogen; die Ausstattungs-Quote in den geförderten Schulstufen liegt damit deutlich über der deutschen Vergleichs-Welt. Die zentrale Steuerung über ein einziges Bundes-Ministerium erlaubt eine Geschwindigkeit, die der deutsche Föderalismus nicht abbilde.

Die Schweiz bleibt das DACH-Land mit der stärksten kantonalen Differenzierung. Die Digitalisierungs-Strategie wird in Zürich, Bern, Genf und den übrigen Kantonen jeweils eigenständig formuliert; die EDK, die Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren, koordiniert über Empfehlungen, nicht über verbindliche Vorgaben. Stark digitalisierte Kantone wie Zürich (mit der Lernplattform „lernlupe” und „Mindsteps” für die formative Beurteilung) zeigen, was funktionieren kann; andere Kantone bleiben in der frühen Phase. Eine bundesweite Welle vergleichbar dem DigitalPakt fehlt — was teils als Schwäche, teils als föderale Tugend interpretiert werde.

Berufliche Schulen: Die zweite Welle

Eine Welle innerhalb der Bilanz lohne den eigenen Blick: die Linie der beruflichen Schulen. Während die öffentliche Diskussion des DigitalPakts überwiegend an allgemeinbildenden Schulen entlanglief, bilden die Berufsbildenden Schulen (BBS) der DACH-Region mit rund 1.500 Standorten und etwa 700.000 Auszubildenden eine eigene Welt, die digitale Infrastruktur in besonderer Weise brauche. Ausbildungen in Industrie-Mechatronik, Mediengestaltung, Pflege oder kaufmännischen Klassen verlangen Hardware-Ausstattungen, die über die typischen Klassenraum-Tablets hinausgehen: CAD-Arbeitsplätze, Videoschnitt-Stationen, Simulations-Stationen für Pflege-Trainings, Server-Räume für IT-Auszubildende. Das BIBB (Bundesinstitut für Berufsbildung) hat in einer Studie 2024 dokumentiert, dass die DigitalPakt-Mittel an beruflichen Schulen vergleichsweise effizient eingesetzt wurden, weil die Schul-Trägerstrukturen — meist Bezirks- oder Kreis-Trägerschaft mit eingespielten Investitions-Routinen — stärker auf Investitions-Programme kalibriert seien als kommunale Grundschul-Träger.

Eine zweite Linie der BBS-Welt betrifft die parallele Welle der Ausbildungsordnungen. Das BIBB hat seit 2020 zahlreiche Ausbildungsordnungen um digitale Klassen-Erweiterungen ergänzt, von „Industrie 4.0”-Modulen in den Metall- und Elektro-Berufen bis zu KI-Grundlagen in den Mediengestalter:innen-Ausbildungen. Damit verschmolzen DigitalPakt-Infrastruktur und curriculare Welle zu einer abgestimmten Klassen-Bewegung, die in den allgemeinbildenden Schulen so nicht stattfand.

Bilanz und Ausblick

Sieben Jahre nach dem Bundesrats-Beschluss zur Grundgesetz-Änderung von 2019 lässt sich der DigitalPakt als der grösste bildungs-investive Eingriff der Bundesrepublik in die kommunale Schul-Welt seit den 1970er-Jahren beschreiben. Er hat die Infrastruktur in eine zeitgemässe Linie gebracht; er hat die föderalen Verantwortungs-Linien verschoben; er hat eine pädagogische Wende jedoch nicht ausgelöst, weil er sich selbst auf Hardware beschränkte. Ob der DigitalPakt 2.0 diese Lücke schliessen werde, entscheide sich nicht in Verwaltungs-Vereinbarungen, sondern in den Personal-Räumen der Schulen — bei den Lehrer:innen, die mit der gewonnenen Infrastruktur arbeiten oder sie als zusätzliche Last empfinden. Daran werde die nächste Bilanz, vermutlich um 2030, zu messen sein.

Drei Linien werden die kommende Welle prägen. Erstens die Frage, ob die Wartungs- und Betriebs-Förderung des DigitalPakt 2.0 tatsächlich die kommunale Klassik der über die Jahre verfallenden Investitions-Substanz auffange — Schulen, in denen heute neue Whiteboards hängen, drohen in fünf Jahren mit defekten Beamer-Lampen und ausgelaufenen Software-Lizenzen ohne Klassen-Träger dazustehen, wenn die kommunalen Sachkosten-Budgets nicht entsprechend wachsen. Zweitens die Frage, ob die Fortbildungs-Linie nicht nur formal förderfähig sei, sondern tatsächlich auch die Lehrkräfte in den Schulen erreiche; die föderale Welt der Lehrer:innen-Fortbildung ist in den 16 Ländern höchst unterschiedlich organisiert, und ein Bundes-Mittel-Strom, der durch 16 Lehrer:innen-Fortbildungs-Institute fliesse, könne sich in der Klassen-Welt erheblich verdünnen. Drittens die Frage, ob das Eins-zu-eins-Geräte-Programm bis 2030 in der Mehrzahl der Sekundarstufen-Klassen realisiert werde — eine Welle, die Österreich seit 2021 vormacht und an deren Geschwindigkeit der DACH-Vergleich die DigitalPakt-2.0-Welle messen wird.


Ressort: Bildung